Freitagabend im Dezember. Der Tisch für acht Personen zur Weihnachtsfeier ist eingedeckt, das Besteck poliert und die Gläser stehen bereit. Es ist 20:30 Uhr. Du schaust auf deine Armbanduhr: Die Gäste sollten seit einer halben Stunde da sein. Keine Absage per Buchungssystem oder Telefon. Einfach nur nervig sowas.
Aber nicht nur das: Laut dem Restaurant Impact Report von OpenTable aus dem Jahr 2026 kostet dich bereits ein nicht besetzter Zweiertisch im Restaurant durchschnittlich 87,60 Euro. Bei einer Gruppe von acht Personen an einem deiner umsatzstärksten Abende im Winter fällt dein Schaden deutlich höher aus.
Wann eine No-Show-Gebühr im Restaurant erlaubt ist
Grundsätzlich ist eine No-Show-Gebühr rechtlich zulässig, wenn du sie vorab verbindlich vereinbart hast. Nach § 305 Absatz 2 BGB gelten solche Bedingungen nur, wenn du bei der Reservierung ausdrücklich darauf hinweist, der Gast sie zumutbar lesen kann und er sich damit einverstanden erklärt.
Erfährt der Gast erst auf einer späteren Rechnung von der Gebühr, kannst du die Pauschale nicht verlangen, weil sie nie vereinbart war. Bisher gibt es dazu in Deutschland keine einheitliche Rechtsprechung. Bei einem Rechtsstreit entscheidet deshalb immer das zuständige Gericht im jeweiligen Einzelfall. Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen im Juli 2026 festhält, führt an einer klaren Vereinbarung vor der Buchung kein Weg vorbei.
Die Höhe der No-Show-Gebühr und der tatsächliche Schaden
Die festgelegte Pauschale darf nicht höher ausfallen als der Schaden, der dir nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsteht. Zudem verlangt § 309 Nummer 5 BGB, dass du dem Gast im Text ausdrücklich die Möglichkeit einräumst, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen. Fehlt dieser ausdrückliche Hinweis, ist die gesamte Klausel gegenüber Privatkunden unwirksam.
Als Maßstab gilt der echte Schaden, den du durch den Ausfall hast. Dazu zählen eingekaufte Lebensmittel, die du entsorgen musst, fest eingeplantes Personal und der entgangene Gewinn. Davon ziehst du ab, was dein Betrieb an Ware und Arbeitszeit gespart hat, weil der Tisch frei geblieben ist.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält eine Ausfallgebühr bei einem vorbestellten Menü für eine geschlossene Gesellschaft oder Feier für nachvollziehbar. Fragwürdig wird die Klausel dagegen bei Tischen, die du am selben Abend an wartende Laufkundschaft weitergeben kannst. Die Gebühr ist daher vor allem bei größeren Gruppen, geplanten Feiern und an stark nachgefragten Feiertagen zu erheben. Bei einem gewöhnlichen Zweiertisch an einem Dienstagabend verfehlt sie ihren Zweck.
Wie du die Bedingungen bei der Reservierung mitteilst
Nimmst du die Reservierung am Telefon an, sprichst du die Regelung direkt im Gespräch an. Danach schickst du eine Bestätigung per Mail oder SMS, in der die Bedingungen vollständig nachzulesen sind. Reserviert der Gast über deine Website, zeigst du den Hinweis dort vor dem Absenden der Buchung. Der Gast bestätigt die Klausel über ein Häkchen, das er selbst setzt.
Folgende Punkte könntest du in den Hinweis aufnehmen:
- den Betrag pro Person,
- die Mindestgröße der Gruppe, ab der die Gebühr greift,
- den Zeitpunkt, bis zu dem eine kostenlose Stornierung möglich ist,
- die Wege für die Absage, etwa per Telefon, Mail oder über einen Link.
Warum Erinnerung und Anzahlung oft mehr bewirken als eine Gebühr
Laut den Daten von OpenTable vergessen 35 Prozent der Gäste ihre Reservierung, während 30 Prozent kurzfristig ihre Pläne ändern. Eine automatische Erinnerung ein bis zwei Tage vor dem Termin, die einen Link zur Absage enthält, fängt genau diese Fälle rechtzeitig ab.
Bei einer Umfrage des Dehoga NRW unter 250 Gastronomen und Hoteliers aus dem Dezember 2025 gaben 87 Prozent der Betriebe an, das Problem aus dem Alltag zu kennen. 38 Prozent der Befragten rufen ihre Gäste vorab an oder schreiben ihnen, während 30 Prozent bei der Reservierung auf die Verbindlichkeit hinweisen. Nur etwa ein Zehntel verlangt eine Anzahlung oder Kreditkartendaten als Sicherheit.
Für gefragte Termine wie eine Weihnachtsfeier bietet eine Anzahlung den saubersten Weg. Das Geld liegt schon auf deinem Konto und du musst niemandem hinterherlaufen. Eine Gebühr, die du am Ende nie einforderst, bleibt sonst einfach nur ein toter Satz auf der Karte.
Die Bedingungen direkt auf der Website verankern
Am besten platzierst du die Bedingungen gut sichtbar auf deinem digitalen Auftritt. Es reicht ein kurzer Absatz auf der Reservierungsseite deiner Website und derselbe Text in deiner Bestätigungsmail. Bei telefonischen Anfragen verweist dein Team auf genau diesen Ablauf.
Leg diese Woche fest, ab welcher Gruppengröße und ab welchem Datum deine Regeln greifen. Schreib die Bedingungen auf und lass die Formulierung prüfen, denn dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Sobald die ersten Weihnachtsfeiern gebucht werden, steht dein Ablauf bereit. Bei der Einbindung der Reservierungshinweise helfe ich gerne. Einfach Bescheid geben per Mail oder Telefon!
PortaWerk
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