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Fünf Website-Fehler aus dem Jahr 2009, die dich heute noch Anfragen kosten

Für ein Video habe ich vor Kurzem eine Website nachgebaut, wie sie 2009 aussah. Gelbe Laufschrift im Kopfbereich, ein gelb-schwarz gestreiftes Schild, d...

Fünf Website-Fehler aus dem Jahr 2009, die dich heute noch Anfragen kosten

Für ein Video habe ich vor Kurzem eine Website nachgebaut, wie sie 2009 aussah. Gelbe Laufschrift im Kopfbereich, ein gelb-schwarz gestreiftes Schild, dass die Seite gerade überarbeitet wird, und ganz unten ein Zähler, der die Besucher seit 2009 mitzählt. Ich hatte mit einem Museumsstück gerechnet. Ausgestorben sind aber nur zwei Sachen, die Laufschrift und der Zähler. Fünf andere Fehler von damals sehe ich bei Betrieben in Trier und der Region bis heute. Eine veraltete Website erkennst du nämlich selten daran, dass sie altmodisch aussieht, sondern an Kleinigkeiten, die dich Anfragen kosten.

Die Telefonnummer, die niemand antippen kann

Auf Seiten, die vor Jahren in einem Grafikprogramm gebaut wurden, steht die Telefonnummer oft nicht als Text auf der Seite. Sie ist Teil eines Bildes. Auf dem Handy passiert beim Tippen darauf nichts. Für einen Anruf musst du die Ziffern abtippen und wechselst dafür zwischen zwei Apps hin und her. Der zweite Nachteil fällt keinem auf, weil ihn niemand sieht. Ein Vorleseprogramm für blinde Besucher liest keine Pixel, es liest den Alternativtext hinter dem Bild, und der ist bei solchen Grafiken meistens leer. Google rät aus demselben Grund davon ab, wichtige Angaben in Bilder zu packen. Die Nummer gehört als normaler Text auf die Seite, hinterlegt mit einem Link, der den Anruf startet. Der Test dauert zehn Sekunden: Öffne deine Seite auf dem Handy und tipp auf die Nummer. Springt das Telefon in den Wählvorgang, ist alles richtig.

Öffnungszeiten, die erst heruntergeladen werden müssen

Manche Betriebe hängen ihre Öffnungszeiten als PDF auf die Seite, statt die drei Zeilen hinzuschreiben. Vor der Uhrzeit steht dann erst ein Download, und was danach passiert, hängt vom Gerät ab. Google liest so ein PDF durchaus, daran liegt es nicht. Aber die Zeile „Heute geöffnet bis 18 Uhr“, die bei manchen Betrieben direkt im Suchergebnis steht, kommt gar nicht von der Website. Sie kommt aus dem Google-Unternehmensprofil, und dort muss sie gepflegt sein, sonst steht sie nirgends. Die Zeiten gehören als Text auf die Startseite, auf die Kontaktseite und ins Unternehmensprofil. Danach zähl einmal nach, wie viele Fingertipps zwischen der Google-Suche und der Uhrzeit auf dem Bildschirm liegen. Mehr als zwei sind mir zu viel.

Das Formular, das nach dem Absenden schweigt

Jemand füllt alle Felder aus, klickt auf Absenden, und danach passiert nichts Sichtbares. Die Seite lädt neu oder springt an den Anfang, ohne ein Wort dazu, ob die Nachricht angekommen ist. Was dann passiert, kannst du an dir selbst beobachten. Ich habe jedenfalls noch nie ein zweites Mal geschrieben, wenn ein Formular geschwiegen hat. Ich habe beim nächsten Betrieb angefragt, und der erste hat nie erfahren, dass ich da war. Nach dem Absenden gehören deshalb zwei Dinge dazu: eine deutlich sichtbare Meldung auf dem Bildschirm und eine automatische Bestätigung per Mail an den Absender. Das ist der einzige Punkt auf dieser Liste, den du nicht sehen, sondern nur ausprobieren kannst. Schick dir selbst eine Anfrage über dein Formular und schau, was ankommt.

Eine Seite, die nie fürs Handy gedacht war

Der vierte Punkt sieht nach zu kleiner Schrift aus, ist aber selten einer. Wenn du zwei Finger brauchst, um den ersten Absatz heranzuziehen, ist meistens nicht die Schrift zu klein. Die Seite ist noch für einen Computerbildschirm gebaut, und das Handy zeigt sie deshalb komplett verkleinert an. Für den Besucher macht dieser Unterschied nichts besser. Ich schiebe so eine Seite nicht hin und her, um Leistungen zu entziffern, und ich kenne auch niemanden, der das tut. Der Test ist derselbe wie beim ersten Punkt, du hast das Handy ja noch in der Hand: Öffne deine Startseite und lies den ersten Absatz. Musst du dafür etwas anderes tun als scrollen, stimmt etwas nicht.

Ein Impressum, das ein Gesetz zitiert, das es nicht mehr gibt

Der letzte Punkt ist der kleinste, und er ist in fünf Minuten erledigt. Auf vielen Seiten fehlt das Impressum ganz, auf vielen anderen steht darin ein Verweis auf das Telemediengesetz. Das ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten, seitdem steht die Impressumspflicht in Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. An den Angaben selbst hat sich nichts geändert, nur am Namen des Gesetzes. Ich bin kein Anwalt, und eine Pflicht, den Paragrafen überhaupt zu nennen, gibt es nicht. Aber ein Impressum, das auf ein abgeschafftes Gesetz verweist, verrät ziemlich genau, wann jemand zuletzt auf seine eigene Seite geschaut hat. Welche Angaben hineingehören, steht in meinem früheren Beitrag zu den Pflichtangaben im Impressum.

Eine halbe Stunde mit dem Handy

Keiner dieser fünf Punkte ist eine Geschmacksfrage, und für keinen musst du deine Website neu bauen lassen. Sie kosten dich Anfragen von Leuten, die schon auf deiner Seite waren, also von denen, die du am wenigsten verlieren willst. Nimm dir eine halbe Stunde und dein Handy und geh sie durch. Wenn du dabei hängen bleibst oder wissen willst, was mir sonst noch auffällt, schreib mir kurz.

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